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Gruendung

slide7Das Holokaustmuseum der Stadt Kalavrita wurde auf Beschluss (Nr Α24908/04.08.1986) des Präfekten von Achaia (715V/23.10.1986) gegruendet. Dieser Beschluss wurde ersetzt durch den Beschluss mit der Nummer 21092/07.07.1994 des Präfekten von Achaia (GG 715V/23.10.1986), der geandert wurde durch die Beschluesse mit den Nummern 7014/21.05.1999 und 5273/2007, Entscheidungen des Generalsekretärs der Region und ist eine Person des öffentlichen Rechts im Rahmen der Bestimmungen des Gesetzes 3463/2006 der Gemeindeordnung und wird durch die Bestimmungen dieser Entscheidungen geregelt.

Das Gebaeude der Grundschule wurde als Kunstwerk und historisches Denkmal ausgezeichnet, das unter besonderem staatlichen Schutz steht. Dahingegen zeichnete der Beschluss ΥΠΠΟ/ΔΙΛΑΠ/Γ/3488/52548/Φ.Ε.Κ./Β/79/27.11.1991 die Grundschule sowie die umgebende Fläche als historische Stätte aus.

Zweck des Holocaust Museums der Stadt Kalavrita ist

Α. Die Sammlung, Dokumentation, Konservierung, Ausstellung und Interpretation aller Art von Museumsstuecken, die mit den Ereignissen des Holocausts vom 13. Dezember 1943 in Kalavrita und allen Ereignissen, die vor und nach dem Holocaust in der weiteren Umgebung Kalavritas statt fanden in Zusammenhang stehen.
Β. Die Förderung von Bildung und Forschung durch die Organisation von temporären Ausstellungen, Bildungsprogrammen, Vorträgen und historischen Konferenzen, Veröffentlichungen und Publikationen, die sich mit der Thematik des Holocausts befassen.
C. Die Schaffung einer Fachbibliothek und eines historischen Archivs zur Thematik des Museums.

Die Restaurierung der Grundschule und die Umwandlung in das Holocaust Museum der Stadt Kalavrita wurde basierend auf einer Studie der Abteilung für Gebäude und Restaurierung der Kulturdenkmäler der Kultusministerium vorgenommen. Das Budget belief sich auf 1.167.332,42 Euro.

Das Projekt wurde von der Europäischen Union finanziert und wurde in das operationelle Programm "Kultur" des Gemeinschaftlichen Förderkonzepts 2000-2006 aufgenommen.

Das Museum wurde am 9. Januar 2005 vom ehemaligen griechischen Präsidenten der Republik Constantinos Stephanopoulos eingeweiht.

Die P.O.R. wird von einem Verwaltungsrat geleitet, der vom Stadtrat Kalavritas ernannt wird. Die Anzahl der Mitglieder und deren Stellvertretern wird durch den Gruendungsakt geregelt.

Die Amtszeit der Mitglieder des Verwaltungsrats der P.OR. wird durch die Entscheidung des Stadtrates festgelegt. Sie läuft bei der Wahl eines neuen Stadtrates aus.

Die P.O.R. und die Entscheidungen des Verwaltungsrats obliegen der Gemeinde Kalavrita, basierend auf den Bestimmungen des Gesetzes 3463/2006.